Impressum

Informationspflicht laut §5 E-Commerce-Gesetz, §14 UGB, §63 GewO und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.

Unternehmensgegenstand

Herstellung, Lieferung und Montage von Ganzglasgeländern für Terrassen im gesamten Bundesgebiet Österreichs.

Anwendbares Recht / zuständige Behörde

Gewerbebehörde: Magistratisches Bezirksamt für den 1./8. Bezirk, Wien. Anwendbare Rechtsvorschrift: Gewerbeordnung, abrufbar unter www.ris.bka.gv.at. Es gilt österreichisches Recht.

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, abrufbar unter ec.europa.eu/consumers/odr.